Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2208 Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben

BGB § 2208 Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben

[ Auszug: (1) Der Testamentsvollstrecker hat die in den §§ 2203 bis 2206 bestimmten Rechte nicht, soweit anzunehmen ist, dass sie ihm nach dem Willen des Erblassers nic ... ]